Strafzahlungen ? Deutschland kann sich Untätigkeit nicht leisten !
Bereits in unserer Pressemitteilung vom 23. März 2012 (nachzulesen auf unserer Homepage) hatte sich die VBS zur Untätigkeit des deutschen Gesetzgebers in Sachen Vorratsdatenspeicherung geäußert. Mehr als zwei Monate später müssen wir feststellen, dass sich daran nichts geändert hat. Einzig die EU-Kommission hat ihre Ankündigung wahrgemacht und nunmehr Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland erhoben, die gegebenenfalls Strafzahlungen in Höhe von mehr als 315.000,– Euro pro Tag (!) nach sich ziehen kann. Dass dies seitens der Regierenden mit Gelassenheit zur Kenntnis genommen wird (Äußerung eines Sprechers des Bundesministerium für Justiz: „Es ist kein überraschender Schritt.“), ruft bei uns mehr als nur Verwunderung hervor.
Weder finanziell noch in der Sache kann sich Deutschland diese Untätigkeit leisten! Allein die Tatsache, dass hier bislang noch keine Taten begangen wurden, deren Aufklärung ohne Vorratsdaten gar nicht oder nur erschwert möglich war, darf die Verantwortlichen nicht in Sicherheit wiegen!
Schwerste Straftaten – wie etwa solche aus dem Verfahrenskomplex NSU – sind jederzeit denkbar.Indes wäre es nach derzeit geltendem (deutschen) Recht nicht möglich, in entsprechenden Ermittlungsverfahren – selbst bei Vorliegen einer richterlichen Entscheidung- zurückliegende Telekommunikationsdaten festzustellen, die Rückschlüsse auf Verbindungen von Tatverdächtigen untereinander oder zu Dritten, Aufenthalte an Tat- oder sonst erheblichen Ereignisorten u.v.m. zulassen.
Dass ein solches Szenario nicht Wirklichkeit wird, gilt es zu verhindern!

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