Rundumschlag des Berliner Datenschutzbeauftragten gegen Richter und Staatsanwälte
Zum wiederholten Male innerhalb kürzester Zeit hat der Datenschutzbeauftragte des Landes Berlin die Gelegenheit von der BERLINER MORGENPOST erhalten, im Zusammenhang mit sogenannten Funkzellenabfragen gleichermaßen schwer wiegende wie falsche Vorwürfe gegen die Berliner Staatsanwaltschaft zu erheben.
Wenngleich wir hierzu schon kürzlich in einer Pressemittelung Stellung genommen hatten, können die neuerlichen Äußerungen im Interview vom 8. Oktober 2012 nicht unerwidert bleiben, die sich in unverantwortlicher Weise nicht nur gegen die Staatsanwaltschaft, sondern nunmehr auch Richterinnen und Richter wenden.
Wir verwahren uns gegen den Vorwurf, „die Verhältnismäßigkeit der von der Polizei beantragten Maßnahmen häufig gar nicht zu prüfen“! Unsere Kolleginnen und Kollegen nehmen ihren gesetzlichen Auftrag jederzeit ernst und prüfen verantwortungsbewusst jede einzelne polizeilich angeregte Maßnahme auf ihre Rechtmäßigkeit und selbstverständlich auch im Lichte der Verhältnismäßigkeit.
Schließlich versteigt sich der Datenschutzbeauftragte in dem Interview zu der Behauptung, „Richter entscheiden sehr häufig ohne nähere Begründung und geben dem die Zustimmung, was die Staatsanwaltschaft ihnen vorlegt“. Ungeachtet dieser Respektlosigkeit gegenüber der dritten Gewalt widerspricht sie schlicht der Wirklichkeit. Denn die in Berlin tätigen Ermittlungsrichterinnen und -richter winken mitnichten entsprechende Anträge der Staatsanwaltschaft durch, sondern setzen sich mit ihnen – ihrem gesetzlichen Rollenverständnis entsprechend – stets angemessen kritisch auseinander.
Dem Datenschutzbeauftragten hätte es gut zu Gesicht gestanden, sich nicht nur durch stichprobenartige Auswertung von Akten, sondern Nachfragen bei Fachleuten die für öffentliche Äußerungen erforderlichen Kenntnisse zu verschaffen, bevor er ganze Berufsstände diskreditiert.

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