Nachdem der bisherige Senator Dr. Behrendt (Bündnis 90/ Die Grünen) mit dem Bedauern, nicht all seine Ziele – wie z.B. weitere Verbesserungen der Haftbedingungen – erreicht zu haben, aus dem Amt geschieden ist, hat in Berlin nun seit dem 21. Dezember 2021 Prof. Lena Kreck (Die Linke) als Senatorin für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung die politische Verantwortung übernommen. Wenngleich sie sich bis jedenfalls zum 14. Januar 2022 weder den Beschäftigten der Strafjustiz noch uns vorgestellt hat, wollen wir ihr für das zukünftige Wirken uneingeschränkt Erfolg wünschen! Daran werden sie nicht nur die Menschen in Berlin, sondern auch wir messen. Und das ist der Grund, weshalb wir am Anfang der Amtszeit einen Blick auf ihre Person und das politische Umfeld der Senatorin werfen.

Allein die Tatsache, dass sie die erste erklärt sozialistische und mit 40 Lebensjahren jüngste Amtsinhaberin ist, lässt ebenso wenig wie der Titel ihrer Doktorarbeit („Exklusionen/Inklusionen von Umweltflüchtlingen“) oder die letzte Berufstätigkeit als Professorin für Soziale Arbeit mit dem Schwerpunkt Recht und Gesellschaft an der Evangelischen Hochschule in Berlin-Zehlendorf eine Würdigung oder eine belastbare Prognose zu. Anders verhält es sich hingegen mit dem bereits Bekannten.

Denn die Senatorin bewegt sich im Rahmen des von der rot-grün-roten Koalition geschlossenen „Koalitionsvertrages 2021–2026“, in dem sich Vorgaben finden, die mit der rechtspolitischen Wirklichkeit nicht in Übereinstimmung zu bringen sind oder sein werden:

Danach bekennt sich die Koalition „zum Kampf gegen rechte Gewalt, Antisemitismus, Queerfeindlichkeit, Antiziganismus, Islamfeindlichkeit und gegen jegliche Form von menschenfeindlichen Einstellungen und Bestrebungen“ (Seite 85 des Koalitionsvertrages). So anerkennens- und lobenswert diese Ziele sind, fragt sich, wo die Bekämpfung des insbesondere in Berlin gewalttätigen Linksextremismus bleibt. Ein redaktionelles Versäumnis klarstellender Benennung oder eher bewusste Schwerpunktsetzung?

Für die Berliner Justiz wird ausgeführt, die Koalition werde „die Attraktivität des Ausbildungsstandorts Berlin erhöhen“ und „für Auszubildende und Referendar*innen [Schreibweise übernommen] die Einführung eines bedarfsgerechten Wohnzuschusses“ prüfen und „die Ausbildung in der Justiz für Bewerber*innen [Schreibweise übernommen] auch ohne deutsche oder europäische Staatsangehörigkeit“ öffnen (Seite 88 des Koalitionsvertrages). Offen bleibt in diesem Zusammenhang, was unter einem „bedarfsgerechten“ Wohnzuschuss verstanden werden soll, und wie es sich mit der Besoldung und Bezahlung der sogenannten Folgedienste in der Justiz (Wachtmeister- und Geschäftsstellenbereich) verhalten soll, die sich bekannterweise ebenfalls auf einem unteren Einkommensniveau bewegen. Wenn zudem außereuropäischen Beschäftigten der Weg in die Berliner Justiz geebnet werden soll, wollen wir hoffen, dass die erforderlichen Sprachkenntnisse vorhanden sind. Jedenfalls können wir nach dieser Ankündigung davon ausgehen, dass an eine grundsätzlich deutschen Staatsangehörigen vorbehaltene Verbeamtung nicht gedacht wird.

Doch damit nicht genug:

Denn die Koalition will „den Anteil der Inhaftierten, die nach zwei Drittel der Haftzeit entlassen werden,…erhöhen und zu den anderen Bundesländern aufschließen“ (Seite 90 des Koalitionsvertrages).  Dass darüber hinaus das erkennbare Motto „Besser als eine Inhaftierung ist die Vermeidung von Haft“ (a.a.O.) preisgegeben wird, erstaunt nicht. Dass aber nach dem Grundgesetz für die Entscheidungen über vorzeitige Entlassungen aus der Strafhaft oder Unterbringung unabhängige Gerichte auf der Grundlage der tatsächlichen und persönlichen Verhältnisse einer verurteilten Person zuständig sind, wird wissent- oder bestenfalls versehentlich übersehen.  Es drängt sich danach die Frage auf, welche Motivation diesem Vorhaben zugrunde liegt und ob die wenigstens behaupteten Abweichungen zu anderen Bundesländern nicht auch in den Voraussetzungen bei den Verurteilten liegen kann.

Mit eben diesen Fragen ist die Senatorin in einem am 14. Januar 2022 veröffentlichten Interview mit der „Berliner Zeitung“ unter Hinweis auf die Gewaltenteilung konfrontiert worden. Ihre Antwort war mitnichten juristisch, sondern leitete mit dem beachtlichen Hinweis ein, „das Verfahren ist komplexer, weil die Haftanstalten auch mitsprechen.“ Das seien nämlich „diejenigen, die die Gefangenen tagtäglich mitbekommen.“ Dieser Binsenweisheit kann schwerlich widersprochen werden, doch ist sie frei von jeder Neuigkeit. Doch es geht noch weiter, wenn sie der Leserschaft in diesem Zusammenhang folgendes offenbart: „Hier gibt es sicherlich noch Spiel nach oben, dass wir sauberer [Was ist damit gemeint?], klarer [Und was soll damit gemeint sein?] und schneller den Gerichten zuarbeiten.“

Im genannten Interview proklamiert sie aber sodann das damit eigentlich verfolgte Ziel der Koalition, das nämlich darin bestehe, „jetzt also erst mal [Was soll dem wann folgen?] den Anspruch“ zu formulieren, „den Anschluss zu finden, um dem bundesweiten Standard [Was genau soll dieser im Rahmen der zu beachtenden Einzelfallgerechtigkeit sein?] auch zu entsprechen.“

Und die Vorhaben hinsichtlich des Strafvollzuges erstrecken sich zudem auf sogenannte Ersatzfreiheitsstrafen, d.h. solche, die bei nicht beglichenen Geldstrafen ersatzweise durch Freiheitsstrafen ausgeglichen werden. In diesem Zusammenhang will die Koalition sich „dafür einsetzen, dass Ersatzfreiheitsstrafen seltener verbüßt werden müssen, indem Angebote der gemeinnützigen Arbeit statt Strafe verstärkt werden und der Umrechnungsmaßstab angepasst wird.“ (Seite 90 des Koalitionsvertrages). Wenn der „Umrechnungsmaßstab angepasst“ werden soll, fragt sich natürlich, wie die Gleichbehandlung mit Geldstrafen entrichtenden Verurteilten und anderen ihre Freiheitsstrafen verbüßenden Gefangenen gewahrt werden soll. Sollen sie etwa wissentlich schlechter gestellt werden?

Zu all diesen Vorgaben im Koalitionsvertrag und öffentlichen Äußerungen der Senatorin können wir uns auf den bloßen Hinweis beschränken, dass in unserem Rechtsstaat die Gewaltenteilung und geltendes Recht uneingeschränkt zu achten sind. Und das gilt nicht nur auch, sondern insbesondere für Regierungsverantwortliche!

Und die neue Senatorin belässt es nicht bei bedenklichen Auffassungen zur Strafvollstreckung. Nein, sie nimmt in dem vorgenannten Interview in der „Berliner Zeitung“ zugleich Stellung zu der vom Bundeskriminalamt als von ethnisch abgeschotteten Subkulturen begangene Kriminalität, die allgemein als „Clankriminalität“ als Sparte der Organisierten Kriminalität bezeichnet wird, Stellung. Dass es diese in Besorgnis erregendem Maße und insbesondere in Berlin gibt, steht bei Verständigen außerhalb jeden vernünftigen Zweifels und hatte den vorherigen Berliner Innensenator Andreas Geisel (SPD) zu ihrer Würdigung als Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung sowie entsprechende Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung veranlasst. Dazu zählten wiederkehrende ordnungsrechtliche Überprüfungen von verschiedenen Clans zugerechneter Gewerbebetriebe. Diese fast durchweg mit Erfolg durchgeführten Maßnahmen stießen nicht nur in der Bevölkerung auf größte Zustimmung – auch wir haben dieses Vorgehen ausdrücklich begrüßt. Doch wer nun meint, die neue Senatorin als Mitstreiterin an der Seite der Rechtstreuen zu wissen, der irrt.

Vielmehr folgt sie ihrer Parteigenossin, die in ihrer Eigenschaft als Ordnungsstadträtin in dem weit über Berlin hinaus bekannten Bezirk Neukölln diese wiederholten Gewerbekontrollen gegen Clankriminalität als gleichermaßen rassistisch wie diskriminierend bezeichnet hat. Von den Interviewenden auf diese Behauptungen angesprochen sieht sich die Senatorin nicht etwa zu einer richtigstellenden Distanzierung, sondern dem belehrenden Hinweis veranlasst, die Verwendung des Begriffes „Clan“ gehe „an der Sache vorbei.“ Noch deutlicher wird sie am Ende ihrer Antwort: „Man macht es sich zu einfach und bedient rassistische Stereotype, wenn man das mit solchen Begrifflichkeiten darstellt.“  Doch selbst damit ist ihr Weltbild (leider) nicht abschließend beschrieben.

Denn Ende ihrer Befragung äußerte sie sich gar noch zum Thema „Racial Profiling“. Darunter versteht man laut WIKIPEDIA „ein häufig auf Stereotypen und äußerlichen Merkmalen basierendes Agieren von Polizei-, Sicherheits-, Einwanderungs- und Zollbeamten, nach dem eine Person anhand von Kriterien wie ‚Rasse‘, ethnischer Zugehörigkeit, Religion oder nationaler Herkunft als verdächtig eingeschätzt wird und nicht anhand von konkreten Verdachtsmomenten gegen die Person.“ Ein solches Vorgehen soll nach dem Koalitionsvertrag verboten werden, wenngleich einem solchen bereits seit 1949 Artikel 3 des Grundgesetzes entgegensteht.

Dass in der Berliner Polizei „Racial Profiling“ Platz greift, ist bislang noch nie bewiesen, gleichwohl von bestimmten Kreisen mantraartig beständig wiederholt worden. Und in eben diese Reihe fügt sich die Senatorin ein, indem sie statt eines tatsachenfundierten Vortrages schlicht behauptet: „In der Realität findet aber Racial Profiling statt.“ Von welcher Realität die Senatorin ausgeht, bleibt indes ihr Geheimnis. Doch damit nicht genug: denn abschließend stellt sie klar, sie „stehe…sehr sicher für die Stärkung der Rechte von Personen, die von Rassismen betroffen sind, die sie eben nicht nur im Privaten erleben, sondern auch staatlicherseits.“ Welche „Rassismen“ staatlichen Stellen zugeordnet werden können, lässt die Senatorin offen.

Nach alledem erschiene es hilfreich, wenn die neue Amtsinhaberin sich schon bald durch wenigstens die Wirklichkeit beeindrucken ließe. Und es wäre gut, wenn das möglichst schnell der Fall ist!


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