Im Herbst 2020 erschütterten die Berliner Staatsanwaltschaft unhaltbare Vorwürfe im Zusammenhang mit der Verfolgung von schwer wiegenden Straftaten und Beschuldigten aus dem erkennbar politisch rechten Lager, die zu weitreichenden Folgen führten (s.u. „Erschütterungen bei der Berliner Staatsanwaltschaft“).
Zur Aufklärung näherer Einzelheiten wurden sodann der Bundesanwalt a.D. Dr. Herbert Diemer und die frühere Polizeipräsidentin von Eberswalde Uta Leichsenring als Experten mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, das sie am 4. Mai 2021 als Abschlussbericht vorlegten, der u.a. folgende Erkenntnisse offenbart:
„Der Umstand, dass erst Anfang 2017 Ermittlungsverfahren gegen namentlich identifizierte Beschuldigte eingeleitet und in der Folge auch Haftbefehle erwirkt wurden, ist allerdings zu einem wesentlichen Teil auf die strafprozessualen Anforderungen an die Überführung und Festsetzung von Beschuldigten und die dürftige strafprozessuale Beweislage zurückzuführen. Grobe Ermittlungsfehler oder bewusste Auslassungen mit direkten negativen Auswirkungen auf den Ermittlungserfolg lassen sich aus den Akten nicht feststellen. Rechtsextreme Bestrebungen oder gar ein rechtsextremes Netzwerk unter Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, die die Aufklärung der Straftaten bewusst behindert oder gar vereitelt hätten, können nach allen gewonnenen Erkenntnissen ausgeschlossen werden.“ (Seite 84 des Berichts)
Mithin haben die Anwürfe gegen die Staatsanwaltschaft Berlin im Allgemeinen sowie deren Abteilung 231 – die auch für Staatsschutzdelikte zuständig ist – und insbesondere zwei ihrer Dezernenten nicht nur keine Bestätigung gefunden, sondern sind schlicht widerlegt worden. Umso befremdlicher erscheinen die Ausführungen des Berliner Justizsenators Dr. Dirk Behrendt in der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für u.a. Rechtsangelegenheiten am 2. Juni 2021. Denn deren Inhaltsprotokoll müssen Aussagen unseres obersten Dienstherren entnommen werden, die nicht unwidersprochen bleiben können:
Zunächst sollte der Senator nicht behaupten, für ein rechtsextremes Netzwerk „bei der Staatsanwaltschaft hätten sich keine Anhaltspunkte gefunden“. Ob ihn das erfreut oder verwundert, kann dahingestellt bleiben – für die beiden Experten könne ein solches „nach allen gewonnenen Erkenntnissen ausgeschlossen werden“ (s.o.)!
Der Senator gibt zudem vor, sie hätten kritisiert, „der erste Haftbefehlsantrag sei unzureichend begründet worden“. Das ist schlicht unzutreffend!
Zunächst weisen die beiden Experten nämlich auf die allgemein bekannte Tatsache hin, dass ein Gericht an die Anträge und mithin die Begründung der Staatsanwaltschaft nicht gebunden ist, sondern im Rahmen seiner richterlichen Unabhängigkeit entscheidet (Seite 42 des Berichts), mithin nicht gehindert ist, das Ergebnis der Ermittlungen eigenständig zu würdigen. Anders als der Senator in der Ausschusssitzung zu suggerieren versucht, haben Frau Leichsenring und Dr. Diemer die Ablehnung des Haftbefehlserlasses gerade nicht „auf die möglicherweise…personelle Überlastung in der Abteilung 231 zurückgeführt“. Vielmehr stellen sie auf Seite 44 ihres Berichtes folgendes fest:
„Dementsprechend wurden die Anträge am 2. Februar 2018 vom Amtsgericht auch postwendend abgelehnt, indem es nachvollziehbar ausführt, ‚allein‘ das Behördenzeugnis begründe nur einen Anfangsverdacht und eine Teilnahme der Beschuldigten an der Brandstiftung sei ‚nicht mit der notwendigen Verdichtung begründet‘. Es wird an dieser Stelle ausdrücklich festgestellt, dass damit nicht gesagt ist, die Haftbefehlsanträge hätten ein anderes Schicksal gehabt, wenn sie gehaltvoller und engagierter begründet worden wären.“
Doch tatsächlich finden sich in dem Gutachten der beiden Experten Ausführungen zur strukturellen und personellen Notlage der Staatsschutzabteilung (231) bei der Staatsanwaltschaft Berlin:
„Inwieweit die strukturellen und personellen Gegebenheiten bei der Staatsanwaltschaft Berlin für eine der Bedeutung und den Anforderungen des Staatsschutzes entsprechende Bearbeitung derartiger Deliktsserien ausreichen, bedarf aus Sicht der Kommission der Prüfung. Dabei kommt es vor allem darauf an, den personellen und organisatorischen Raum dafür zu schaffen, dass komplexen Straftaten auch mit komplexen, koordinierten Ermittlungsansätzen begegnet werden kann, und, soweit die vorhandenen personellen oder sächlichen Mittel bei realistischer Betrachtung nicht ausreichen, diese zu verbessern. Entsprechende organisatorische Prüfungen im Bereich der Staatsanwaltschaft Berlin werden von der Kommission als dringlich angeregt.“ (Seite 85 des Berichts)
Nachdem der Senator in der Sitzung des Rechtsausschusses zum wiederholten Male mit erkennbarem Stolz auf den allseits – so auch von der VBS beständig – begrüßten Personalzuwachs bei der Staatsanwaltschaft Berlin hingewiesen hat, deutet er erkennbare Überlegungen an, den „Zuwachs“ – gemeint sein dürften die neuen Kolleginnen und Kollegen – dort einzusetzen, „wo die Not am größten sei, Staatsschutz rechts“ oder anderswo. Dann aber offenbart der Senator seine eigene Sicht der Dinge:
„Die von der Abteilung 231 durchgeführten Ermittlungsverfahren gegen Greenpeace mit bundesweiten Razzien und sehr viel Personalaufwand, bei denen letztlich wenig herausgekommen sei, ließen zweifeln, ob es tatsächlich ein Personalproblem oder nicht eher eines der Schwerpunktsetzung gewesen sei.“
Ungeachtet der Tatsache, dass die von ihm – hoffentlich nicht in seiner Eigenschaft als oberster Dienstherr der Staatsanwaltschaft – erkennbar kritisch gewürdigten Ermittlungsverfahren nicht gegen „Greenpeace“, sondern namentlich Beschuldigte geführt und nicht „Razzien“, sondern richterlich angeordnete Durchsuchungen durchgeführt wurden, verbieten sich seine Äußerungen! Denn auch Dr. Behrendt muss zur Kenntnis nehmen, dass die Staatsanwaltschaft beim Verdacht einer Straftat nach § 160 Abs. 1 StPO verpflichtet ist, den Sachverhalt zu erforschen. Für politische Maßstäbe und Vorgaben besteht danach kein Raum! Und das ist in einem Rechtsstaat auch gut so!
Es soll weder Ihnen als Lesenden noch Herrn Dr. Behrendt vorenthalten werden, dass seine Ausführungen in der benannten Ausschusssitzung insbesondere bei den Betroffenen in der Staatsanwaltschaft nicht nur Befremden hervorgerufen haben – sie empfinden diese Würdigung durch den Berliner Justizsenator als zynische Missachtung ihrer täglich höchst engagierten Arbeit!

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