Das Bundesverfassungsgericht hat am 5. Mai 2015 Besoldungen in weiten Teilen für nicht verfassungsgemäß erachtet und den betroffenen Gesetzgebern aufgetragen, das Erforderliche zu veranlassen.

Die VBS hat bereits seit vielen Jahren auf die unangemessene Besoldung der Berliner Kolleginnen und Kollegen hingewiesen, die in der Bundesrepublik Deutschland am wenigsten verdienen. Nun ist der Berliner Gesetzgeber gefordert!


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