Der Deutsche Bundestag hat am 16. Oktober 2015 das nach vielen Jahren erwartete Gesetz verabschiedet, das aber trotz der langen Beratungszeit den Ansprüchen der Strafverfolger und Wirklichkeit nicht genügt.
So sollen weder die Daten des Internet- noch Mailverkehrs gespeichert werden, wodurch eklatante Lücken bei der Aufklärung schwerer und schwerster Straftaten entstehen.
Zudem fallen die gesetzten Fristen von zehn Wochen bei Verbindungsdaten und IP-Adressen und vor allem nur vier Wochen bei Standortdaten erschreckend kurz aus. Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sowie der Europäischen Richter werden dabei anlasslos übertroffen und führen zu ggf. großen Ermittlungsdefiziten.

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