Bundesverfassungsgericht zur unangemessenen Besoldung

Die Vereinigung Berliner Staatsanwälte sieht sich durch die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Höhe der  Besoldung von Richtern und Staatsanwälten bestätigt.

Die Vereinigung hatte – ebenso wie andere berufsständische Organisationen – seit vielen Jahren für eine amtsangemessene Besoldung ihrer mehr als 150 Mitglieder sowie ihrer Berufskolleginnen und -kollegen gestritten und dabei Musterverfahren initiiert sowie unterstützt. Nachdem die Berliner Staatsanwälte das Schlusslicht der bundesweiten Besoldung übernahmen und zugleich auf den hintersten Plätzen im europäischen Vergleich angekommen waren, war für viele Kolleginnen und Kollegen das Maß voll

Die VBS geht davon aus, dass der Berliner Landesgesetzgeber nun unverzüglich die Vorgaben des Verfassungsgerichts umsetzt. Zugleich müssen die Nachzahlungsansprüche derjenigen befriedigt werden, die seit etlichen Jahren mit ihren Widersprüchen den Dienstherrn immer wieder auf die fehlerhafte Besoldung hingewiesen hatten, aber bis zu einer Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes „vertröstet“ worden sind. Diese liegt nunmehr vor; jetzt gilt es zu handeln!


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