Unaufrichtigkeit beschädigt Wahrheit
Schon seit Monaten wird öffentlich die Vollstreckung sogenannter Ersatzfreiheitsstrafen diskutiert und nunmehr vom Bundesjustizminister erkennbar aus Kostengründen gar vorgeschlagen, bei fehlender Zahlung der Verurteilten die Anzahl der von Gerichten rechtskräftig verhängten Tagessätze ersatzweise nur noch zur Hälfte zu vollstrecken. Rechtsstaatlichkeit darf wirtschaftlichen Erwägungen nicht weichen.
Entsprechendes gilt für die Wahrheit: sie nämlich darf politischer Agitation nicht zum Opfer fallen! So aber hält es die Berliner Justizsenatorin Lena Kreck (LINKE), wenn sie gegenüber der dpa behauptet: „In der Praxis müssen wir feststellen, dass diejenigen, die ihre Geldstrafe nicht zahlen oder abarbeiten können und deshalb eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten müssen, psychisch oder suchterkrankt sind.“ Auf welcher tatsächlichen Grundlage diese Behauptung fußt, bleibt offen. Sind all diese Gefangenen befragt worden? Liegen zu allen entsprechende Gutachten vor? Sind bei ihnen entsprechende Feststellungen im Urteil oder Strafbefehl getroffen worden? Gab es Gnadenanträge oder Untersuchungen zur Haftfähigkeit? Ist geprüft worden, wie viele dieser Gefangenen sich um „Arbeit statt Strafe“ oder Ratenzahlungen bemüht haben? Hat irgendjemand geprüft, wie viele von ihnen vorbestraft oder schlicht zahlungsunwillig waren? All diese Fragen lässt die Senatorin unbeantwortet. Doch wenigstens am Ende offenbarte sie dpa ihr wahres Anliegen: „Wer wirklich etwas ändern will, muss das Fahren ohne Fahrschein –zumindest wenn es um ein Fehlverhalten bei Nutzung des Öffentlichen Nahverkehrs geht – komplett entkriminalisieren“. Das sehen nicht nur wir, sondern vor allem die zahlenden Fahrgäste gänzlich anders.

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