Gegen acht Beschuldigte erging ein Haftbefehl, darunter gegen den mutmaßlichen adeligen Rädelsführer sowie eine 58 Jahre alte Richterin am Landgericht Berlin, die als Mitglied der Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) für ihre Partei von 2017 bis 2021 dem Bundestag als Abgeordnete angehörte. Nach ihrem Ausscheiden aus dem Bundestag und Rückkehr an das Berliner Landgericht war die Berliner Justizsenatorin Dr. Lena Kreck (Linke) im Sommer 2022 vor dem Verwaltungsgericht Berlin mit ihrem Bemühen gescheitert, sie wegen Zweifeln an ihrer Verfassungstreue in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen. Nach eigenem Bekunden waren der Senatorin seinerzeit weder die Ermittlungen noch damit im Zusammenhang stehende Erkenntnisse bekannt. Das dürfte nun anders liegen.
Weshalb erscheint dieses Ermittlungsverfahren aber so bemerkenswert? Die Antwort ist gänzlich einfach:
Seit Jahren wird die Bewegung der sogenannten Reichsbürger mit großer Sorge wie Aufmerksamkeit nicht nur in der Bevölkerung und den Medien, sondern auch den Strafverfolgungsbehörden wahrgenommen. Allen öffentlichen Vorwürfen wie politischen Vorwürfen zum Trotz haben weder Polizei noch Justiz die „Reichsbürger“, „Querdenker“ und andere Mitglieder vergleichbarer Bewegungen nur als harmlose Spinner angesehen. Nein, wir weisen seit Jahren auf die von Teilen ihrer Mitglieder ausgehende erhebliche Gefahr hin, die sich wiederholt in mehr als nur geringfügigen Straftaten gezeigt hat. Von den mannigfachen verbalen wie körperlichen Bedrohungen Dritter soll an dieser Stelle nicht weiter geschrieben werden.
Gleichwohl hatten sich die Strafverfolgenden keinen bloßen Gesinnungen zu widmen, sondern von jeher auf den Anfangsverdacht von Straftaten zu konzentrieren. Und das haben sie seit vielen Jahren getan, mithin zahllose Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder dieser Bewegungen geführt, an deren Ende regelmäßig rechtskräftige Strafen folgten. Und sowohl die Polizei als auch Nachrichtendienste haben in ihren Zuständigkeitsbereichen das stets Erforderliche veranlasst. Hervorragendes Beispiel hierfür ist das eingangs erwähnte Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwaltes. Denn es bedarf keiner Sachkompetenz oder großen Vorstellungskraft dafür, dass die zugrundeliegenden Ermittlungen einen außerordentlichen Aufwand bereitet haben. Darüber hinaus belegen die gewonnenen Erkenntnissen, dass in der Bundesrepublik Deutschland kein verantwortungsbewusster Amtsträger davor zurückschreckt, die Ermittlungen auch auf Polizeibeamtinnen und -beamte oder Soldatinnen und Soldaten zu erstrecken. Denn genau das ist geschehen!
So abwegig die Vorstellungen der von den strafprozessualen Maßnahmen Betroffenen anmuten, so gefährlich erscheinen sie. Selbstredend gilt für diese Beschuldigten nichts anderes als für alle anderen: bis zu ihrer rechtskräftigen Verurteilung gelten sie als unschuldig. Deshalb liegt es uns fern, hier vorab verurteilende Stellungnahmen abzugeben.
Doch sollte es zutreffen, dass die o.g. Berliner Richterin für das von der Bewegung neu zu erstellende Staatsgebilde als Verantwortliche im Justizbereich eingesetzt werden sollte, dürfen wir uns zumindest darüber freuen, dass dieser Plan keine Umsetzung mehr finden dürfte. Und das ist gut so!
Entsprechendes gilt für all die anderen Beschuldigten in jenem Verfahren: es werden rechts- oder bestandskräftige Entscheidungen abzuwarten sein, bevor sich die Gesellschaft mit diesen Personen und ihren Vorhaben abschließend auseinandersetzt. Aber bereits jetzt können die demokratisch Denkenden in Deutschland gleichermaßen erfreut wie erleichtert feststellen, dass wir über einen wehrhaften Staat verfügen.

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