Mit großer Genugtuung hat die Vereinigung Berliner Staatsanwälte e.V. die mit der Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2014/2015 verbundene deutliche personelle Verstärkung der Staatsanwaltschaft Berlin aufgenommen.
Die VBS hatte in der Vergangenheit immer wieder mit deutlichen Worten ein stärkeres Engagement der Politik für die Personalausstattung der Strafverfolgungsbehörden angemahnt, die wesentliche Voraussetzung für die funktionsfähige Strafverfolgung im Dienste der Sicherheitsinteressen der Berliner Bevölkerung ist. Deshalb fällt es uns leicht, die unter der Federführung von Justizsenator Heilmann erreichten Verbesserungen positiv hervorzuheben. Klar ist aber auch, dass es sich nicht um das alleinige Verdienst des Senators handelt, sondern viele daran mitgewirkt haben, die Lage nach etlichen Jahren der Kürzungen und Streichungen wieder etwas zu verbessern. Insbesondere die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte haben durch ihren außerordentlichen hohen persönlichen Einsatz dazu beigetragen, dass trotz des erheblichen Personaldefizites die Dienstgeschäfte in den letzten Jahren keinen größeren Schaden genommen haben.
Über die geplanten Einzelmaßnahmen hinaus ist die Entscheidung der Abgeordneten vor allem aber ein ganz wichtiges Signal der Wertschätzung an die bei der Staatsanwaltschaft Berlin Beschäftigten insgesamt. Wir haben zudem die feste Erwartung, dass die beschlossenen Verstärkungen im Bereich der besonderen Projekte wie „Cyber-Crime“, Rockerkriminalität u.a. mittelbar auch den übrigen im Grenzbereich des noch Möglichen arbeitenden Kolleginnen und Kollegen zugute kommen. Denn gerade dort wird der wesentliche Grundstein für die Strafverfolgung in Berlin gelegt. Ohne die verlässliche Arbeit in diesen in den letzten Jahren stark vernachlässigten Abteilungen kann das Funktionieren der Staatsanwaltschaft insgesamt nicht gewährleistet werden. Die Herstellung einer gerechten Verteilung der Arbeitslast ist uns weiterhin ein ganz wesentliches Anliegen und wird von uns in den kommenden Monaten kritisch begleitet werden.
Zudem bleibt es erklärtes Ziel der VBS, auch in anderen Bereichen endlich die längst fälligen Verbesserungen zu erreichen. Namentlich gilt dies für die Besoldung, bei der Berlin weiterhin mit deutlichem Abstand Schlusslicht im Bundesvergleich ist. und die Praxisgebühr, die der Berliner Senat weiterhin von seinen Beamtinnen und Beamten erhebt, obwohl sie für gesetzliche Versicherte seit fast einem Jahr abgeschafft ist.

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