Berliner Staatsanwaltschaft und Justiz erschüttert
Die Berliner Staatsanwaltschaft und insbesondere zwei ihrer Kollegen sind durch unhaltbare Vorgänge in den Verdacht allein der Besorgnis der Befangenheit gebracht worden, politisch rechts motivierte Delikte nicht unvoreingenommen verfolgt zu haben und deshalb in andere Bereiche der Staatsanwaltschaft umgesetzt worden zu sein. Zudem sind die weiteren Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Berlin übertragen worden.
Wie zu erwarten haben nicht nur die Verletzten der Neuköllner Anschlagsserie ihre Bedenken an der Arbeit der Strafverfolger bestätigt gesehen, sondern zahllose Menschen und verschiedene Medien den Verdacht bekundet, dass Teile auch der Berliner Staatsanwaltschaft von rechten Netzwerken durchzogen sind, die die Verfolgung rechter Delikte bewusst behindern. Und mindestens genauso schwer wiegt die so präzise Beschreibung der beiden umgesetzten Kollegen, dass diese sowohl vom gesamten Kollegium als auch der Öffentlichkeit erkannt und in Teilen der Medien der betroffene Oberstaatsanwalt sogar mit vollem Namen benannt wird. Der dienstliche wie vor allem menschliche Schaden liegt auf der Hand!
Was aber ist zuvor geschehen? Ungeachtet der Frage, ob vorliegend die Veröffentlichung von Einzelheiten aus einem Ermittlungsverfahren rechtmäßig oder sinnvoll war, kann danach nur festgestellt werden, dass zwei dem politisch rechten Spektrum zugeordnete Beschuldigte sich in einer überwachten Kommunikation über die politische Einstellung des Oberstaatsanwaltes austauschen, der einen von beiden in einem anderen Ermittlungsverfahren als Zeuge vernommen hat. Zwischen den beiden Beschuldigten wird danach klargestellt, dass der Oberstaatsanwalt sich dahingehend nicht geäußert hat, sondern einer der beiden Beschuldigten für sich diese Einschätzung gewonnen haben will. Kann und darf allein das Grundlage für derartige dienstliche Konsequenzen sein? Die Antwort ist eindeutig: nein!
Denn derartige Folgen legten es in die Hand von Beschuldigten oder ihnen nahestehender Personen, sich in Kommunikationen entsprechend zu äußern und bei – möglicherweise sogar angenommenem oder erhofftem – Bekanntwerden für dienstliche Folgen oder gar Umsetzungen von Personal zu sorgen! Deshalb sind Vorgesetzte selbstverständlich gehalten, derartige Behauptungen bestmöglich auf ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen und erst anschließend gegebenenfalls erforderliche Konsequenzen zu ziehen. Dass die Generalstaatsanwaltschaft als der Staatsanwaltschaft vorgesetzte Behörde Verfahren an sich ziehen darf liegt ebenso auf der Hand wie die Befugnis, Personal aus sachlichen Gründen zu verwenden und erforderlichenfalls umzusetzen. Und ebenso selbstverständlich dürfen im Wege der Dienstaufsicht Verfahren auf Beanstandungen geprüft werden. Dem Vernehmen nach sollen die Ermittlungen zum einen der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung schon seit längerem berichtet worden sein und zum anderen sollen die Akten der Generalstaatsanwaltschaft bereits in der Vergangenheit vorgelegen haben. Ob und gegebenenfalls in welchem Umfange dabei Anlass zu Beanstandungen bestand, ist uns nicht bekannt. Die veröffentlichten Gründe hingegen tragen jedenfalls weder die Umsetzungen noch die Übernahme der Ermittlungen durch die Generalstaatsanwaltschaft.
Wie bekannt geworden ist, wollte die Behördenleitung der Staatsanwaltschaft die betreffenden Ermittlungen durch andere Kolleginnen und Kollegen der hiesigen Behörde führen lassen und die beiden Betroffenen fortan anderweitig verwenden. Eine Pressemitteilung war insbesondere zum Schutze der Betroffenen gerade nicht vorgesehen. Die Generalstaatsanwältin indes entschied sich für ihre Pressemitteilung über die Übernahme der Strafverfolgung durch ihre Behörde sowie die damit einhergehenden Umsetzungen der beiden Kollegen. Da nun allerdings nicht sämtliche gegen rechte Kreise von dem umgesetzten Kollegen in der Vergangenheit bearbeiteten Verfahren einer Überprüfung unterzogen werden sollen, sondern nur dieses eine, bleibt der in den Medien und der Öffentlichkeit bereits geäußerte Verdacht bestehen, dass der „böse Anschein“ genutzt worden ist, um aus politischen oder persönlichen Gründen unliebsame Beamte umzusetzen.
In der Konsequenz fällt auf die Leitung der Staatsanwaltschaft Berlin ein dunkler Schatten und treibt ihre Bediensteten die ernsthafte Sorge um, bei tatsächlichen oder vermeintlichen Bearbeitungsfehlern unversehens umgesetzt zu werden. Vor allem aber ist durch die behaupteten – gar als wissentlich dargestellten – Versäumnisse bei der Verfolgung rechtsmotivierter Straftaten sowie das beschriebene Vorgehen der Generalstaatsanwältin das Ansehen der Berliner Staatsanwaltschaft und Justiz nachhaltig erschüttert.

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