Mit großem Interesse hat die VBS die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Besoldung zur Kenntnis genommen und fühlt sich in ihrer seit Jahren erhobenen Forderung nach angemessener Bezahlung der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Berlin bestätigt, die – ebenso wie bei der Richterschaft –  deutlich unter den Einkommen der Kolleginnen und Kollegen in den anderen Bundesländern liegt.

Das Verfassungsgericht stellt klar, dass  die Bezüge u.a. an der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse sowie des allgemeinen Lebensstandards auszurichten sind.

Zudem bestimmt sich nach dieser Entscheidung die Amtsangemessenheit der  Besoldung auch durch ihr Verhältnis zu den Einkommen, die für vergleichbare und auf der Grundlage vergleichhbarer Ausbildung erbrachte Tätigkeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes erzielt werden.

Da die Einkommen der Berliner Staatsanwältinnen und Staatsanwälte nicht nur hinter der Besoldung ihrer Kolleginnen und Kollegen im sonstigen Bundesgebiet, sondern vor allem den Einkommen für vergleichbare Tätigkeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes erheblich zurück bleiben, haben von der VBS unterstützt schon vor Jahren mehr als einhundert Kolleginnen und Kollegen Widersprüche gegen ihre Besoldung eingelegt  und Musterklagen erhoben. Selbst die vom Senat angekündigten Besoldungserhöhungen sind nicht geeignet, die gestiegenen und steigenden Lebenshaltungskosten oder Abstände zu den Einkommen außerhalb des öffentlichen Dienstes auszugleichen.

Vor dem Hintergrund der heutigen Entscheidung geht die VBS davon aus, dass sich der Senat von Berlin seiner Verantwortung für die einen verantwortungsvollen gesellschaftlichen Beitrag erbringenden Staatsanwältinnen sowie Staatsanwälte bewusst ist und zügig noch vor der Entscheidung über die anhängigen Klagen im Dialog mit den berufsständischen Vereinigungen  für eine angemessene Besoldung Sorge tragen wird.


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.