Weit über die Grenzen Berlins hinaus machen die Zustände bei der Berliner Staatsanwaltschaft im August 2020 Schlagzeilen. Im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen Beschuldigte aus dem politisch rechten Lager hat die Generalstaatsanwältin eine Pressemitteilung herausgegeben, die auf die mögliche Besorgnis der Befangenheit eines Kollegen der Staatsanwaltschaft abstellt, was zu der öffentlichkeitswirksamen Umsetzung von ihm und einem Kollegen sowie die Übernahme der weiteren Ermittlungen durch die Generalstaatsanwaltschaft führte.
Neben den auch persönlich unhaltbaren Konsequenzen – einer von ihnen wurde in Zeitungen namentlich benannt – wirft die Angelegenheit einen dunklen Schatten auf die Arbeit unserer Behörde. Denn es wird politisch wie medial völlig unzutreffend auf möglichereweise bestehende „rechte Netzwerke“ in der Justiz und das seit Jahren beständig wiederholte, gleichwohl völlig unzutreffende Vorurteil abgestellt, die Berliner Justiz sei auf dem rechten Auge blind.

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