Nachdem die Berliner Justizsenatorin Dr. Lena Kreck (LINKE) schon vor geraumer Zeit im Interview mit der dpa das Ziel einer Entkriminalisierung des sogenannten Schwarzfahrens – die Strafverfolgenden nennen das „Erschleichen von Leistungen“ (§ 265 a StGB) – angedeutet hatte (Pressemitteilungen), offenbarte ihr Haus nun in der bis zum 28. Oktober 2022 unveröffentlichten Antwort auf die schriftliche Anfrage des Berliner Abgeordneten Alexander Herrmann (CDU) neben den ohnehin schon hinlänglich bekannten und beständig wiederholten Ausführungen zu Ersatzfreiheitsstrafen die eigentlichen politischen Anliegen (BZ vom 28. Oktober 2022).
Zutreffend erkennt sie – wie von uns seit jeher dargetan – bei Herabstufung der Straftat zu einer Ordnungswidrigkeit, dass neben den bei Einsprüchen nachfolgenden Gerichtsverhandlungen bei ausbleibenden Zahlungen auch die Anordnung einer Erzwingungshaft drohe (a.a.O.). In diesem Zusammenhang sei ihr zudem verraten, dass diese nach gegenwärtiger Rechtslage nicht einmal auf die Geldbuße angerechnet würde! Doch um alle Probleme zu umgehen, offenbarte sie dem Abgeordneten Herrmann (CDU):
„Darüber hinaus kann das Ziel einer erheblichen Entlastung der Polizei und Justiz nur mit einer vollständigen Entkriminalisierung erreicht werden.“ (a.a.O.).
Damit würden die öffentlichen Nahverkehrsbetriebe auf die zivilrechtliche Durchsetzung ihrer Ansprüche verwiesen. Das mag man sich weder bei nicht in der Bundesrepublik Deutschland wohnhaften oder zahlungsunwilligen Personen noch im Lichte des damit verbundenen Aufwandes vorstellen. Zudem dürften der Senatorin die Verhältnisse bei den ohnehin überlasteten deutschen und insbesondere Berliner Amtsgerichten bekannt sein.
Des Weiteren sei auf Fakten im Zusammenhang mit Beförderungserschleichungen in Berlin im Jahre 2021 hingewiesen (a.a.O.):
a) Bei der S-Bahn und den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) wurden insgesamt
rund 589.000 Fahrgäste ohne Fahrschein angetroffen;
b) bei der S-Bahn Berlin GmbH wurden nur rund 37 % der offenen Forderungen
beglichen
und
c) es verbüßten 367 Gefangene eine Ersatzfreiheitsstrafe.
Will ernstlich jemand – so wie die Berliner Justizsenatorin Dr. Kreck – behaupten (a.a.O.), wir redeten bei den 589.000 ohne Fahrschein Festgestellten „meist von gesellschaftlich benachteiligten Personen…, die oft aufgrund psychischer Erkrankungen, Suchtmittelabhängigkeit oder anderer Problemlagen [Anmerkung: welche sollen das sein?] erhebliche Schwierigkeiten haben [Anmerkung: und welche sollen das sein?], das Beförderungsentgelt zu bezahlen und ein strafbares Verhalten ohne gravierende Mobilitätseinbußen [Anmerkung: und welche sollen schließlich das sein?] zu unterlassen.“
Strafbares Verhalten zu unterlassen gestaltet sich gänzlich einfach: es besteht stets die Alternative rechtmäßigen Verhaltens – so, wie es die ganz überwältigende Mehrheit der Fahrgäste hält!
Der Senatorin sei mitnichten unterstellt, sie befürworte die kostenlose Inanspruchnahme von Bahn und Bus, doch liefen ihre von vielen anderen geteilten Vorstellungen auf eine wegen der ernstlich fehlenden Konsequenzen ungehemmte Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel hinaus.
Dass die politisch Verantwortlichen in unserem Land Polizei und Justiz entlasten wollen, nehmen wir gerne zur Kenntnis – nur: der Weg einer Entkriminalisierung insbesondere im Lichte finanzieller Lasten ist willkürlich und widerspricht dem berechtigten Anliegen der rechtstreuen Bevölkerung.

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